Gewerbeabfall

Grundlagen der gewerblichen Entsorgung

Am 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten. Diese enthält insbesondere für gewerblichen Abfallerzeuger neue wichtige abfallrechtliche Vorgaben. 

Alle Abfallerzeuger haben die Einhaltung der Getrennthaltungspflichten und auch das Vorliegen von Ausnahmen selbst zu prüfen und ausreichend zu dokumentieren.
Gewerbliche Abfallerzeuger müssen jederzeit in der Lage sein, die entsprechende Dokumentation der zuständigen Behörde auf Verlangen digital zur Verfügung zu stellen. Ob die vom Abfallerzeuger genannten Ausnahmen stichhaltig und zulässig sind, müssen diese eigenverantwortlich selbst entscheiden. Eine vorherige behördliche Prüfung oder ein Testat eines Sachverständigen sind jedoch nicht erforderlich.

In Hamburg hat die Behörde für Umwelt und Energie eine klärende Information für Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle  veröffentlicht, die Ihnen eine gute Grundlage für die geforderte Umsetzung verschafft.

Als Ihr Partner für eine fachgerechte Komplettentsorgung erstellen wir individuelle Entsorgungskonzepte unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. 

Ihr Vorteil: 

  • Ein Ansprechpartner, 
  • individuelle Beratung und unternehmensbezogene Lösungen
  • hohe Rechtssicherheit 

Wir unterbreiten Ihnen dazu gerne ein entsprechendes Angebot.

 


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